Industrie und Cluster
In der Steiermark haben sich international renommierte Unternehmen und Weltmarktführer angesiedelt. Die am Umsatz gemessenen Top 10 Unternehmen sind:
- Andritz AG
- AVL List GmbH
- Energie Steiermark
- Steiermärkische Krankenanstalten GmbH
- Siemens AG Österreich
- AT&S Austria Technology & Systemtechnik AG
- Sappi Austria Produktions-GmbH & Co KG
- Knapp AG
- Bauunternehmung Granit Ges.m.b.H.
- Roth Heizöle
Besonders starke Netzwerke zwischen Unternehmen innerhalb einer Region und derselben Branche nennen sich Cluster. Anhand dieser lassen sich wirtschaftliche Stärken und Schwerpunkte einer Region gut erkennen. Die Steiermark hat sich im Bereich dieser Strategie als österreichweiter Pionier durchgesetzt, denn sie verfügt über sechs verschiedene Cluster:
ACstyria Mobilitätscluster
Automobil-, Luftfahrt- und Bahnindustrie
Creative Industries Styria
Kreativwirtschaft
Green Tech Cluster Styria
Green Energy, Building and Resources
Holzcluster Steiermark
Schwerpunkt Holzbau
Human.technology Styria
Humantechnologie
Silicon Alps Cluster
Elektronik und Mikroelektronik
ACstyria Mobilitätscluster
Automobil-, Luftfahrt- und Bahnindustrie
Creative Industries Styria
Kreativwirtschaft
Green Tech Cluster Styria
Green Energy, Building and Resources
Holzcluster Steiermark
Schwerpunkt Holzbau
Human.technology Styria
Humantechnologie
Silicon Alps Cluster
Elektronik und Mikroelektronik
Einen hervorragenden Einblick in die Steirische Industrie bietet die interaktive Industrielandkarte der Industriellenvereinigung.
Interaktive Industrielandkarte
Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen
EU- bzw. EWR-Bürgerinnen- und Bürger
Britischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
Auf Grund des EU-Austrittes Großbritanniens am 31. Jänner 2020 hat sich die aufenthaltsrechtliche Situation von britischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger geändert. Hat man sich bereits vor dem 1. Januar 2021 rechtmäßig in Österreich aufgehalten, werden die eigenen Aufenthalts- und Arbeitsrechte zunächst durch das Austrittsabkommen geschützt. Um diese zu sichern, muss bis zum 31. Dezember 2021 der neuer Aufenthaltstitel "Artikel 50 " beantragt werden. All jene Personen, die nach dem 1. Jänner 2021 zuziehen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung als Drittstaatsangehörige beantragen.
Dauerhafte Zuwanderung aus Drittstaaten
In diesem Fall stehen verschiedene Aufenthaltstitel zur Verfügung. Neben der Rot-Weiß-Rot-Karte, der am häufigsten gewählten Variante, können auch eine Blaue Karte EU oder diverse Formen von Niederlassungsbewilligungen beantragt werden.
Blaue Karte EU
Niederlassungsbewilligungen
Temporärer Aufenthalt aus Drittstaaten
Möchte man nur vorübergehend in Österreich bleiben, werden Aufenthaltsbewilligungen ausgestellt, zum Beispiel für Betriebsentsandte, Studierende, Freiwillige etc. Bei vielen dieser Bewilligungen ist es allerdings NICHT möglich, dass die Familie im Anschluss ebenfalls nach Österreich kommt.
Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen
EU- bzw. EWR-Bürgerinnen- und Bürger
Britischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
Auf Grund des EU-Austrittes Großbritanniens am 31. Jänner 2020 hat sich die aufenthaltsrechtliche Situation von britischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger geändert. Hat man sich bereits vor dem 1. Januar 2021 rechtmäßig in Österreich aufgehalten, werden die eigenen Aufenthalts- und Arbeitsrechte zunächst durch das Austrittsabkommen geschützt. Um diese zu sichern, muss bis zum 31. Dezember 2021 der neuer Aufenthaltstitel "Artikel 50 " beantragt werden. All jene Personen, die nach dem 1. Jänner 2021 zuziehen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung als Drittstaatsangehörige beantragen.
Dauerhafte Zuwanderung aus Drittstaaten
In diesem Fall stehen verschiedene Aufenthaltstitel zur Verfügung. Neben der Rot-Weiß-Rot Karte, der am häufigsten gewählten Variante, können auch eine Blaue Karte EU oder diverse Formen von Niederlassungsbewilligungen beantragt werden.
Rot-Weiß-Rot-Karte Plus
Blaue Karte EU
Niederlassungsbewilligungen
Temporärer Aufenthalt aus Drittstaaten
Möchte man nur vorübergehend in Österreich bleiben, werden Aufenthaltsbewilligungen ausgestellt, zum Beispiel für Betriebsentsandte, Studierende, Freiwillige etc. Bei vielen dieser Bewilligungen ist es allerdings NICHT möglich, dass die Familie im Anschluss ebenfalls nach Österreich kommt.
Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen
EU- bzw. EWR-Bürgerinnen- und Bürger
Innerhalb der ersten vier Monate nach dem Umzug muss eine „Anmeldebescheinigung“ beantragt werden. Nach fünf Jahren hat man das Recht, die Steiermark endgültig als neue Heimat zu wählen und einen Antrag auf Bescheinigung des Daueraufenthalts zu stellen. Angehörige von EU- bzw. EWR-Bürgerinnen und Bürger, die selbst Drittstaatsangehörige sind, können eine Aufenthaltskarte beantragen.
Britischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
Auf Grund des EU-Austrittes Großbritanniens am 31. Jänner 2020 hat sich die aufenthaltsrechtliche Situation von britischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger geändert. Hat man sich bereits vor dem 1. Januar 2021 rechtmäßig in Österreich aufgehalten, werden die eigenen Aufenthalts- und Arbeitsrechte zunächst durch das Austrittsabkommen geschützt. Um diese zu sichern, muss bis zum 31. Dezember 2021 der neuer Aufenthaltstitel "Artikel 50 " beantragt werden. All jene Personen, die nach dem 1. Jänner 2021 zuziehen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung als Drittstaatsangehörige beantragen.
Dauerhafte Zuwanderung aus Drittstaaten
In diesem Fall stehen verschiedene Aufenthaltstitel zur Verfügung. Neben der Rot-Weiß-Rot-Karte, der am häufigsten gewählten Variante, können auch eine Blaue Karte EU oder diverse Formen von Niederlassungsbewilligungen beantragt werden.
Rot-Weiß-Rot-Karte Plus
Blaue Karte EU
Niederlassungsbewilligungen
Temporärer Aufenthalt aus Drittstaaten
Möchte man nur vorübergehend in Österreich bleiben, werden Aufenthaltsbewilligungen ausgestellt, zum Beispiel für Betriebsentsandte, Studierende, Freiwillige etc. Bei vielen dieser Bewilligungen ist es allerdings NICHT möglich, dass die Familie im Anschluss ebenfalls nach Österreich kommt.
Selbständigkeit
Alle EU-Staatsbürgerinnen und -bürger oder Drittstaatsangehörige mit gültigem Aufenthaltstitel können in Österreich ein eigenes Unternehmen gründen. Oft ist die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit an bestimmte Qualifikationen geknüpft. Hat man diese bereits im Ausland erworben, unterstützt der Grazer Verein Zebra bei der Anerkennung.
Bevor man gründet, sollte man sich unter anderem überlegen:
- Welche Ziele verfolge ich?
- Gibt es einen Markt für meine Idee?
- Habe ich die nötigen Qualifikationen/Ausbildungen?
- Wer steht hinter mir?
- Welche Kosten kommen auf mich zu?
- Welche Rechtsform soll ich wählen?
Die Wirtschaftskammer Österreich unterstützt bei all diesen Fragen mit dem Gründerservice und stellt einen kostenfreien Leitfaden für Gründerinnen und Gründer zur Verfügung.